Rechtsprechung
BFH, 18.12.2003 - V B 177/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 69 Abs. 4; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 128 Abs. 3; ; GKG § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Unrichtige fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung eröffnet kein Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 18.08.2003 - 1 V 32/03
- BFH, 18.12.2003 - V B 177/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 31.01.2002 - III B 170/01
AdV-Ablehnung; Beschwerde
Auszug aus BFH, 18.12.2003 - V B 177/03
Nach § 128 Abs. 3 FGO steht den Beteiligten gegen die Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO die Beschwerde nur zu, wenn sie in der Entscheidung ausdrücklich oder ausnahmsweise noch in einem späteren Beschluss nachträglich vom FG zugelassen worden ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 1991 XI B 18/90, BFHE 165, 565, BStBl II 1992, 301; vom 31. Januar 2002 III B 170/01, BFH/NV 2002, 673).Schweigen über die Zulassung bedeutet indes Nichtzulassung, so dass die Beschwerde dann unstatthaft ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 673, m.w.N.).
Vielmehr kann eine Rechtsmittelbelehrung, nach der --ohne Hinweis auf die besondere Entscheidung über die Zulassung-- die Beschwerde als zulässig angesehen wird, nur als unrichtige Rechtsmittelbelehrung verstanden werden (…BFH-Beschlüsse vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256; in BFH/NV 2002, 673).
Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung führt indes nicht dazu, dass ein nach dem Gesetz nicht zulässiges Rechtsmittel als zulässig zu behandeln ist (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 673, m.w.N.).
- BFH, 10.10.1991 - XI B 18/90
FG kann Beschwerde gegen Beschluß nach § 69 Abs. 3 FGO nachträglich zulassen
Auszug aus BFH, 18.12.2003 - V B 177/03
Nach § 128 Abs. 3 FGO steht den Beteiligten gegen die Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO die Beschwerde nur zu, wenn sie in der Entscheidung ausdrücklich oder ausnahmsweise noch in einem späteren Beschluss nachträglich vom FG zugelassen worden ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 1991 XI B 18/90, BFHE 165, 565, BStBl II 1992, 301;… vom 31. Januar 2002 III B 170/01, BFH/NV 2002, 673). - BFH, 24.09.1996 - III B 151/96
Ersetzung der Zulassung der Beschwerde durch das Finanzgericht durch eine …
Auszug aus BFH, 18.12.2003 - V B 177/03
Vielmehr kann eine Rechtsmittelbelehrung, nach der --ohne Hinweis auf die besondere Entscheidung über die Zulassung-- die Beschwerde als zulässig angesehen wird, nur als unrichtige Rechtsmittelbelehrung verstanden werden (BFH-Beschlüsse vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256;… in BFH/NV 2002, 673).