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   BFH, 18.12.2003 - V B 177/03   

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https://dejure.org/2003,13438
BFH, 18.12.2003 - V B 177/03 (https://dejure.org/2003,13438)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2003 - V B 177/03 (https://dejure.org/2003,13438)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - V B 177/03 (https://dejure.org/2003,13438)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.01.2002 - III B 170/01

    AdV-Ablehnung; Beschwerde

    Auszug aus BFH, 18.12.2003 - V B 177/03
    Nach § 128 Abs. 3 FGO steht den Beteiligten gegen die Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO die Beschwerde nur zu, wenn sie in der Entscheidung ausdrücklich oder ausnahmsweise noch in einem späteren Beschluss nachträglich vom FG zugelassen worden ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 1991 XI B 18/90, BFHE 165, 565, BStBl II 1992, 301; vom 31. Januar 2002 III B 170/01, BFH/NV 2002, 673).

    Schweigen über die Zulassung bedeutet indes Nichtzulassung, so dass die Beschwerde dann unstatthaft ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 673, m.w.N.).

    Vielmehr kann eine Rechtsmittelbelehrung, nach der --ohne Hinweis auf die besondere Entscheidung über die Zulassung-- die Beschwerde als zulässig angesehen wird, nur als unrichtige Rechtsmittelbelehrung verstanden werden (BFH-Beschlüsse vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256; in BFH/NV 2002, 673).

    Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung führt indes nicht dazu, dass ein nach dem Gesetz nicht zulässiges Rechtsmittel als zulässig zu behandeln ist (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 673, m.w.N.).

  • BFH, 10.10.1991 - XI B 18/90

    FG kann Beschwerde gegen Beschluß nach § 69 Abs. 3 FGO nachträglich zulassen

    Auszug aus BFH, 18.12.2003 - V B 177/03
    Nach § 128 Abs. 3 FGO steht den Beteiligten gegen die Entscheidung des FG über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO die Beschwerde nur zu, wenn sie in der Entscheidung ausdrücklich oder ausnahmsweise noch in einem späteren Beschluss nachträglich vom FG zugelassen worden ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 1991 XI B 18/90, BFHE 165, 565, BStBl II 1992, 301; vom 31. Januar 2002 III B 170/01, BFH/NV 2002, 673).
  • BFH, 24.09.1996 - III B 151/96

    Ersetzung der Zulassung der Beschwerde durch das Finanzgericht durch eine

    Auszug aus BFH, 18.12.2003 - V B 177/03
    Vielmehr kann eine Rechtsmittelbelehrung, nach der --ohne Hinweis auf die besondere Entscheidung über die Zulassung-- die Beschwerde als zulässig angesehen wird, nur als unrichtige Rechtsmittelbelehrung verstanden werden (BFH-Beschlüsse vom 24. September 1996 III B 151/96, BFH/NV 1997, 256; in BFH/NV 2002, 673).
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